07.04.2015

Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen - Neue verbesserte Richtlinie(n)

Es hat gedauert, doch Ende März war es soweit, die neue GRW-Richtlinie ist öffentlich.

Das Fazit vorab: Es hat sich einiges verbessert. Für kleine und mittlere Unternehmen (bis EUR 10 Mio. Gesamtumsatz/Bilanzsumme gibt es bis zu 40% nicht rückzahlbare Zuschüsse, größere Unternehmen können bis zu 30% Zuschuss erhalten.

Es müssen mindestens TEUR 60 netto investiert werden (größere Unternehmen TEUR 100), damit ein Antrag gestellt werden kann. Die Förderung gilt weiterhin für eine große Zahl von Branchen, die überregionalen Absatz vorweisen können.

Gerade für touristische Unternehmen hat es deutliche Verbesserungen gegeben. Waren vorher nur Standorte nahe einem der überregionalen Radwanderwege oder in einem Kurort (Bad) förderfähig, können jetzt prinzipiell alle touristischen Unternehmen gefördert werden, wenn die Investition der Saisonverlängerung oder besseren Kapazitätsauslastung dient. Gerade auch innovative "pfiffige" touristische Konzepte/Ideen will die ILB fördern, ein bei der Präsentation verwendetes Beispiel waren hier Baumhaushotels oder bewohnbare Schäferwagen.

Alle übrigen Förderkriterien bleiben i.W. gleich, die Richtlinie gilt bis 31.12.2017.

Für alle Unternehmen des Tourismus, die nicht in die Richtlinie "passen" (z.Bsp. kleine Pensionen oder Restaurants sei das LEADER-Programm empfohlen. Hier gibt es bis zu 45% Zuschuss, max.jedoch TEUR 200, das reicht jedoch häufig, immerhin gibt es bei einer Investition fast die Hälfte geschenkt.

Noch in Entwicklung ist die Richtlinie "Green", hier geht es um die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Wenn die Richtlinie vorliegt informieren wir an dieser Stelle.

Mit unserer Unterstützung zum vollen Erfolg:

Zuschüsse gibt es nur in Zusammenhang mit einer bankseitig bestätigten, geschlossenen Finanzierung, das Antragsverfahren ist in Summe umfangreich und gelegentlich langwierig, v.a. komplex.

Wir führen Sie zielgerichtet durch das gesamte Verfahren, beraten über weitere Förderinstrumente zur Komplettierung der Finanzierung, begleiten die Finanzierungsgespräche und erstellen die Antragsunterlagen nebst betriebswirtschaftlichen Anlagen und Unterlagen zur Finanzierungsentscheidung auch bei der Hausbank. Das Antragsverfahren ggü. der Fördergeberin begleiten wir für Sie bis zur Bewilligung.

In einem unverbindlichem Vorgespräch in unserem Hause erläutern wir gerne mehr und informieren darüber, wie auch unsere Beratungsleistung gefördert werden kann, hier zur Terminvereinbarung.....




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