Gastgewerbe Magazin berichtet in der Dezember-Ausgabe 2013 im bundesweit erscheinenden Branchenteil über eine durch die tietz&schreiner Unternehmensberatung GmbH erfolgreich begleitete Unternehmensnachfolge im Land Brandenburg. Ein schönes Praxisbeispiel - Ein Erfahrungsbericht von den Unternehmern...
Hier zum Bericht...(PDF)
27.11.2013
21.11.2013
Brandenburg: GRW-Richtlinie noch bis 30.6.2014 verlängert
Wie wir erfahren haben, wird die GRW-Zuschussrichtlinie des Landes Brandenburg noch ein
letztes Mal bis 30.6.2014 verlängert, offensichtlich sind noch Haushaltsmittel
vorhanden, die bevor die
Richtlinie dann endgültig ausläuft.
Wer aber heute schon weiß, dass er kurz-/mittelfristig investieren
will/muss, kann den Zuschussantrag jetzt noch stellen, selbst wenn die
Investition erst innerhalb der nächsten max. 36 Monaten (!) umgesetzt
wird.
Wir können den Zuschuss für Sie erreichen,
wenn:
- Ihre geplanten Investitionen mind. TEUR 100 - netto (Tourismus TEUR 60 - netto) beantragen (kleine Richtlinie bis max. TEUR 1.500, anschließend große Richtlinie),
- die Gesamtfinanzierung geschlossen ist (Begleitung Hausbank, Förderkredite oder Eigenmittel) sowie
- alle übrigen Bedingungen erfüllt sind (Überregionalität der Umsätze, Branchenkriterien, etc.).
Rechnen Sie bitte rd. drei bis vier Monaten
Bearbeitungszeit bis zur abschließenden Bewilligung
(Auszahlungsreife)!
Was wir dabei für unsere Mandanten tun?
Wir führen durch das gesamte Antragsverfahren, kümmern uns - wenn nötig - mit
Ihnen um die Gesamtfinanzierung mit der Hausbank (Konzept, begleitende Beratung,
etc.), beziehen weitere Förderkredite mit ein und beraten bis zum erfolgreichen
Abschluss (Bewilligung).
Wie erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen einen Zuschuss erhalten kann? Am besten vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin mit uns, wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen in die Richtlinie "passt". Weitere Infos erhalten Sie vorab in den News auf unserer webweite zum Thema.
Bei Interesse vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns oder rufen an.
Update v. 27.11.2013: Aktuell wird im Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg bzw. in der Investitionsbank des Landes Brandenburg darüber diskutiert, ob alle im Rahmen der bis 30.6.2013 verlängerten Richtlinie in 2014 eingehenden/bewilligten Anträge "nur noch" mit 35% bezuschusst werden (bisher 40%/50% für südwestl./nordöstl. Brandenburg). Eine Bestätigung steht noch aus.
Update v. 27.11.2013: Aktuell wird im Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg bzw. in der Investitionsbank des Landes Brandenburg darüber diskutiert, ob alle im Rahmen der bis 30.6.2013 verlängerten Richtlinie in 2014 eingehenden/bewilligten Anträge "nur noch" mit 35% bezuschusst werden (bisher 40%/50% für südwestl./nordöstl. Brandenburg). Eine Bestätigung steht noch aus.
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