Das Ruder richtig übergeben! |
Am 17.12.2014 urteilte das
Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber zum 30.06.2016 verpflichtet ist,
die erbschaftssteuer-/ schenkungssteuerlichen Regelungen bei der Übergabe von
Unternehmen im Familienbereich neu zu regeln. Bisher war eine Unternehmensnachfolge
im Familienbereich über die vorweggenommene Erbfolge/Schenkung gerade bei
kleinen und mittleren Unternehmen hieraus häufig steuerfrei möglich,
insbesondere waren Betriebe mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern von der
sogenannten Lohnsummenklausel (Beibehaltung der Lohnsumme über fünf oder sieben
Jahre) befreit. Auch konnten im Zuge der vorweggezogenen
Erbfolge/Schenkung nicht betrieblich
genutzte Immobilienanteile (sog. Verwaltungsvermögen) von bis zu 50 % ebenfalls
steuerfrei übergeben werden.
Gerade die letztgenannten Punkte
waren für kleine und mittlere Betriebe bisher ein immenser Vorteil neben der
ohnehin faktisch steuerfrei möglichen Übertragung im Rahmen der vorweggezogenen
Erbfolge.
Die Richter in Karlsruhe ordneten
nunmehr an, dass das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz zwar zunächst
weiter anwendbar ist, die Bundesregierung allerdings bis zum 30.06.2016 eine
neue Regelung getroffen haben muss, die den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes entspricht.
Was folgt hieraus?
Wer ohnehin die
Unternehmensnachfolge im Zuge der familieninternen Nachfolge plant, sollte
jetzt unbedingt handeln! Aktuell kann nach gültiger Rechtslage noch sehr
vorteilhaft ein Unternehmen im Familienbereich übergeben werden. Der
Übergabeprozess mit seiner Planung, Diskussion der verschiedenen
Übergabemodelle innerhalb einer Familie sowie der betriebswirtschaftlichen
Konsequenzen, gleichfalls der rechtlichen Vorbereitungen und Folgen ist
allerdings aufwendig und beansprucht in der Regel mehrere Monate. Zudem müssen Familienmitglieder
auch noch weitergehende Überlegungen bezüglich beispielsweise eherechtlicher
Konsequenzen anstellen, was in der Regel auch Diskussionsbedarf und eine
gewisse Zeit des Nachdenkens erfordert.
Klare Empfehlung – keine Zeit verlieren - Projekt "Unternehmensnachfolge" nutzen:
Wer ohnehin die Unternehmensnachfolge
im Familienbereich plant sollte diese nunmehr in Angriff nehmen und keinerlei
Zeit verlieren. Wer jetzt startet, kann beispielsweise das Unternehmen zum
31.12.2015 im Familienbereich übergeben und alle Vorteile noch nutzen.
Um einen klaren strategischen Plan zur Übergabe (welches, Modell, was ist konkret zu tun, usw.) mit Ihnen zu entwickeln, bietet sich unser Projekt "Unternehmensnachfolge" an. Im Projekt entwickeln wir zu einer sehr günstigen Projektgebühr mit Ihnen (Beratung ausschließlich vor Ort) einen individuellen Übergabeplan, der alle wichtigen Aspekte festhält, mehr hier (alle Details inkl. Teilnahmeerklärung)...
Die Richter in Karlsruhe haben im
Übrigen ausdrücklich festgestellt, dass kein Vertrauensschutz gegenüber einer
Neuregelung rückwirkend bestehen muss, d.h. es kann durchaus passieren, dass im
Juni 2016 eine Neuregelung erlassen wird , die beispielsweise schon ab
01.01.2016 Gültigkeit hat.
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