12.01.2015

Begünstigte Unternehmensnachfolge in Gefahr – Bundesverfassungsgericht kippt Begünstigungen

Das Ruder richtig übergeben!
Am 17.12.2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber zum 30.06.2016 verpflichtet ist, die erbschaftssteuer-/ schenkungssteuerlichen Regelungen bei der Übergabe von Unternehmen im Familienbereich neu zu regeln. Bisher war eine Unternehmensnachfolge im Familienbereich über die vorweggenommene Erbfolge/Schenkung gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen hieraus häufig steuerfrei möglich, insbesondere waren Betriebe mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern von der sogenannten Lohnsummenklausel (Beibehaltung der Lohnsumme über fünf oder sieben Jahre) befreit. Auch konnten im Zuge der vorweggezogenen Erbfolge/Schenkung  nicht betrieblich genutzte Immobilienanteile (sog. Verwaltungsvermögen) von bis zu 50 % ebenfalls steuerfrei übergeben werden.

Gerade die letztgenannten Punkte waren für kleine und mittlere Betriebe bisher ein immenser Vorteil neben der ohnehin faktisch steuerfrei möglichen Übertragung im Rahmen der vorweggezogenen Erbfolge.

Die Richter in Karlsruhe ordneten nunmehr an, dass das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz zwar zunächst weiter anwendbar ist, die Bundesregierung allerdings bis zum 30.06.2016 eine neue Regelung getroffen haben muss, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht.

Was folgt hieraus?

Wer ohnehin die Unternehmensnachfolge im Zuge der familieninternen Nachfolge plant, sollte jetzt unbedingt handeln! Aktuell kann nach gültiger Rechtslage noch sehr vorteilhaft ein Unternehmen im Familienbereich übergeben werden. Der Übergabeprozess mit seiner Planung, Diskussion der verschiedenen Übergabemodelle innerhalb einer Familie sowie der betriebswirtschaftlichen Konsequenzen, gleichfalls der rechtlichen Vorbereitungen und Folgen ist allerdings aufwendig und beansprucht in der Regel mehrere Monate. Zudem müssen Familienmitglieder auch noch weitergehende Überlegungen bezüglich beispielsweise eherechtlicher Konsequenzen anstellen, was in der Regel auch Diskussionsbedarf und eine gewisse Zeit des Nachdenkens erfordert.

Klare Empfehlung – keine Zeit verlieren - Projekt "Unternehmensnachfolge" nutzen:

Wer ohnehin die Unternehmensnachfolge im Familienbereich plant sollte diese nunmehr in Angriff nehmen und keinerlei Zeit verlieren. Wer jetzt startet, kann beispielsweise das Unternehmen zum 31.12.2015 im Familienbereich übergeben und alle Vorteile noch nutzen.


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Die Richter in Karlsruhe haben im Übrigen ausdrücklich festgestellt, dass kein Vertrauensschutz gegenüber einer Neuregelung rückwirkend bestehen muss, d.h. es kann durchaus passieren, dass im Juni 2016 eine Neuregelung erlassen wird , die beispielsweise schon ab 01.01.2016 Gültigkeit hat. 



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